Inzwischen ist in aller Munde, dass Unternehmen mit der elektronischen Steuerprüfung nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) rechnen und sich im Rahmen ihrer Aufzeichnungspflichten auf die Bereitstellung der entsprechenden Daten für die zu prüfenden Perioden einrichten müssen.
Die Finanzbehörden haben bundesweit Betriebsprüfer mit der Prüfsoftware IDEA ausgerüstet, in einigen Bundesländern werden Fragebögen zur Ermittlung der EDV-Systeme an die Unternehmen verschickt.
Für viele Unternehmen stellt sich jetzt die Frage, wie sie sich am besten auf die neuen Prüfmethoden des Finanzamts vorbereiten und welche Investitionen in Hard- und Software erforderlich sind. Eine frühzeitige Beratung, die technologische, rechtliche, steuerliche und organisatorische Aspekte umfasst, ist eine Investition, die Sie vor größeren Schäden schützt und sich rasch auszahlt.
Sie auf dem Weg zur Optimierung Ihrer steuerrelevanten Datenerfassung,
–verwaltung und -archivierung pragmatisch zu unterstützen und in den Bereichen Buchhaltungs-, Warenwirtschafts-, Archivierungs- und Dokumentenmanagement-Systeme kompetent zu beraten.